Der Animexx e.V. bezieht Position – Das Leistungsschutzrecht
Autor: Ben
Sowohl Google als auch der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V. (BDZV) versuchten in großangelegten Kampagnen für bzw. gegen das LSR zu werben. Dem Argument von Google, dass die Mehrheit der Leser von Artikeln auf den jeweiligen Zeitungsplattformen über Google vermittelt wurden, steht von Seiten des BDZV die Aussage gegenüber, dass Google mit den Leistungen der Verlage Geld verdient, ohne die Verlage und die Journalisten daran zu beteiligen. Dies würde einem Diebstahl gleichkommen.
Das neue Gesetz beschreibt zwar, dass "einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte" nicht unter dieses Gesetz fallen, doch stellte Christoph Keese, Sprachführer der Verleger, in seinem Blog klar, dass der Gesetzgeber beabsichtigt auch Snippets in ihrem Vorhaben mit zu erfassen. Es wurde zwar erklärt, dass Blogs, sofern sie keinen wirtschaftlichen Interessen dienen, von dem Gesetz ausgenommen sind, aber ob ein Blog bereits durch Bannerwerbeeinahmen als wirtschaftlich gelten ist unklar. Dieses Vorgehen öffnet Abmahnanwälten Tür und Tor.
Am 01.03.2013 hat der Bundestag das Gesetz mit 293 Ja- und 243 Nein-Stimmen trotz mehrfacher Anhörung von Experten, welche sehr kontrovers beide Seiten vertraten, beschlossen. Nun muss der Bundesrat noch zustimmen. Die Opposition (namentlich die SPD) hat bereits Widerstand im Bundesrat gegen das Gesetz angekündigt. Vor einigen Tagen wurde bekannt das aber nicht das gesamte Leistungsschutzrecht blockiert sondern nur "verbessert" werden soll.
Vielen und uns selbst war lange nicht klar, inwiefern der Animexx e.V. von diesem neuen Gesetz betroffen sein wird. Ob weiterhin NewsFeeds auf der persönlichen Startseite eingebettet werden dürfen, wird derzeit durch unseren Geschäftsführer geprüft. Viel wichtiger ist hingegen, das animePRO als unser Online-Magazin und damit als Publizist von Artikeln, Rezensionen, etc. in keinem Fall auf das Leistungsschutzrecht zurückgreifen wird, um von einem News-Aggregator oder anderer Snippet-verwertenden Seite Lizenzgebühren zu verlangen. Gleiches gilt für Artikel welche auf unserer Hauptseite animexx.de veröffentlicht werden.
Der Animexx e.V. stellt für sich fest, dass der derzeitige vom Gesetzgeber gesteckte Rahmen, welcher zum Beispiel durch das Urheberrecht eingegrenzt wird, ausreicht, um die selbsterstellten Leistungen (Artikel, etc.) zu schützen. Eine Möglichkeit der Eingrenzung bietet hier von technischer Seite die Verwendung der robots.txt, welche die Verbreitung der Artikel bei News-Aggregatoren steuern können. Diese Möglichkeit steht auch den Verlagen, welche ein Leistungsschutzrecht fordern, offen.
Der freie Informationsaustausch, das zitieren von Texten und das Hinweisen auf interessante Artikel sind für den Animexx e.V. von elementarer Bedeutung und im ureigensten Interesse, weswegen es natürlich immer gerne gesehen ist, wenn auf Seiten und Artikel mit einem Bild und einem kurzen Textanriss verlinkt wird.
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